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RTW-Praktikum

rtw_heli.jpgFür alle Studierenden ist ein zweitägiges Praktikum auf einem der Rettungswagen z.B. der Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main oder der Hilfsorganisationen der Stadt und des Umlandes verpflichtend für den erfolgreichen Abschluss des Querschnittsbereiches Notfallmedizin.

Dieses Praktikum kann im gesamten Geltungsbereich der ÄApO absolviert werden. 

Auf Grund unserer Erfahrungen und auch der Angaben in den Evaluationen Ihrer Kommilitonen empfehlen wir Ihnen ein dreitägiges Praktikum.

Zudem ist es sinnvoll, das RTW-Praktikum erst nach dem erfolgreich absolvierten ACLS-Kurs durchzuführen.  Der Umgang mit den zur technischen Rettung und Immobilisation eingesetzten Hilfsmitteln werden so zuvor schon einmal im Kurs gesehen und deren Handhabung geübt.

Das Praktikum findet im regulären Schichtdienst der Berufsfeuerwehr oder der Rettungsdienstorganisationen statt. 

Achtung,aus aktuellem Anlass: Es kann aufgrund der begrenzten Mitfahrgelegenheiten im Rettungsdienst organisatorisch sinnvoller sein, das Praktikum schon vor dem Blockkurs durchzuführen! Vor allem dann, wenn dieser in die letzten Wochen vor dem PJ fällt!


Voraussetzungenrtw_praktikum.jpg

  • bestandene Klausur Notfallmedizin
  • erfolgreiche Teilnahme am BLS-Kurs (Basic Life Support)

Für die Studierenden der Medzin besteht keine Veranlassung ein weiteres Gesundheitszeugnis vorzulegen! Dies hat das Hessische Sozialministerium am 09.03.2011 schriftlich bestätigt. Die Studierenden fallen als Kurzpraktikanten nicht unter den §26 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes.


Anmeldung

Die Anmeldung für das Praktikum erfolgt unmittelbar bei der Berufsfeuerwehr oder den Hilfsorganisationen telefonisch oder via E-Mail.  Bitte teilen Sie den Sachbearbeitern in Ihrem Anschreiben unmittelbar auch die telefonische Erreichbarkeit mit!  Dies erleichtert und beschleunigt das Verfahren!

Kontaktadressen, Telefonnummern und Anmeldeformulare sind hier unter Ansprechpartner zu finden.

Testatheft

Während des Praktikums werden die vor Ort durchgeführten Tätigkeiten vom verantwortlichen Lehrrettungsassistenten oder Notarzt beurteilt und in dem Testatheft bestätigt.

Das Testatheft erhält jeder Studierende im Rahmen seines BLS-Kurses bzw. des Seminars vom Team des Querschnittsbereiches Notfallmedizin.

 

Kleidung

Die Bereitstellung der Einsatzkleidung erfolgt größtenteils aus der Poolwäsche der jeweiligen Organisation.
Aus organisatorischen Gründen können nicht alle Rettungswachen (z.B. ASB Frankfurt a.M.) Poolwäsche für Studierenden bereithalten. In diesem Fall oder bei besonderen Größen erhalten sie die entsprechende Kleidung gegen Pfand zu Schuhbörsenzeiten im FINeST.

 

Sicherheitsschuhe

Schuhe sind ausleihbar über die Schuhbörse.

Versicherung

Studierende, die ihr RTW Praktikum absolvieren, sind über die Unfallkasse Hessen berufsgenossenschaftlich versichert.

Es steht allen Studierenden frei, ihr RTW Praktikum auch bei einem Rettungsdienst ausserhalb Frankfurts abzuleisten. Studierende, die dies tun, müssen aber die Versicherungsmodalitäten in Bezug auf Fremdschäden (z.B. geplatzte vene am Patienten) selbst mit diesem Rettungsdienst abklären. Diese lassen sich in der Regel über eine Kurzmitgliedschaft in der HiOrg abdecken.

www.ukh.de/haeufige-fragen/studierende/

Ausbildungsmöglichkeiten

 

Arbeitersamariterbund
Arbeitersamariterbund
DRK
DRK Hochtaunuskreis
DRK
DRK Frankfurt
DRK
DRK Main-Kinzig, Hanau
Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main
Feuerwehr Frankfurt am Main
Feuerwehr Offenbach am Main
Feuerwehr Offenbach
Johanniter Unfall Hilfe
Johanniter Unfall Hilfe
Malteser Hilfsdienst
Malteser Hilfsdienst
 

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 1. Februar 2012
 

DurchführungsVO-HRDG

Durchführungs­verordnung zum Hessischen Rettungs­dienst­gesetz
Download als PDF-Datei

Informationsblatt Studentenpraktika im Rettungsdienst

Verhaltensregeln zum Tragen von gefährdendem Schmuck, religiöser Symbole und zur Schweigepflicht
Download als PDF-Datei